Klassifizierung von Verkehrssignalen
2. Einteilung der Ampeln:
(1) Ampeln werden nach Farbe in rotes Licht, grünes Licht und gelbes Licht unterteilt;
(2) nach Funktionen unterteilt es sich in Kfz-Signalleuchte, Nicht-Kfz-Signalleuchte, Fußgängerübergang-Signalleuchte, Fahrspur-Signalleuchte, Richtungsanzeigesignalleuchte (Pfeil-Signalleuchte), Warnblinkleuchte und Bahnübergang Signallicht.
3. Bedeutung der Ampeln
Kfz-Signalleuchte und Nicht-Kfz-Signalleuchte
(1) Das grüne Licht leuchtet. Das Befahren von Fahrzeugen ist gestattet, aber die abbiegenden Fahrzeuge dürfen das Befahren von Fahrzeugen und Fußgängern bei Geradeausfahrt nicht behindern. Im Falle eines Fahrtrichtungsanzeigers muss der Fahrer gemäß den Bestimmungen des Fahrtrichtungsanzeigers fahren.
(2) gelbes Licht. Fahrzeuge, die die Haltelinie überquert haben, dürfen weiterfahren.
(3) Das rote Licht leuchtet. Keine Fahrzeuge erlaubt.
(4) Wenn keine Fußgänger- oder Nicht-Kraftfahrzeug-Signalleuchte vorhanden ist, dürfen Fußgänger und Nicht-Kraftfahrzeug gemäß den vorstehenden Bestimmungen passieren.
(5) Fahrzeuge mit Rechtskurve, bei denen die rote Ampel leuchtet, dürfen passieren, ohne das Vorbeifahren von Fahrzeugen und Fußgängern zu behindern.
Fußgängerüberweg-Signalleuchte
(1) Das grüne Licht leuchtet. Fußgänger dürfen den Zebrastreifen überqueren.
(2) Das rote Licht leuchtet. Fußgänger dürfen den Zebrastreifen nicht betreten. Diejenigen, die den Zebrastreifen betreten haben, können weitergehen oder an der Mittellinie der Straße bleiben und warten.
Lane Licht
(1) Die grüne Pfeilleuchte leuchtet. Lassen Sie Fahrzeuge in dieser Spur in die angegebene Richtung fahren.
(2) rote Gabel- oder Pfeilleuchte. Der Verkehr auf dieser Fahrspur ist verboten.
Richtungsanzeigelicht (Pfeillicht)
(1) Die Pfeilrichtung des Lichts nach links, oben und rechts bedeutet jeweils links, gerade und rechts.
(2) Die grüne Pfeilleuchte leuchtet. Lassen Sie die Fahrzeuge in Pfeilrichtung vorbeifahren.
(3) Die rote Pfeilleuchte leuchtet. Fahrzeuge dürfen nicht in Pfeilrichtung fahren.
Blinkendes Warnlicht
Das durchgehend blinkende gelbe Licht ist eine blinkende Warnleuchte, die Fahrzeuge und Fußgänger warnt, nach Bestätigung der Durchfahrtsicherheit auf das Überholen zu achten.
Ampel für Straßen- und Eisenbahnkreuzung: Wenn zwei rote Ampeln abwechselnd blinken oder eine rote Ampel leuchtet, ist das Überholen von Fahrzeugen und Fußgängern verboten. Das rote Licht ist aus und der Verkehr ist erlaubt.






